Gas-, Schreckschuß-, bzw. Signalwaffen mit dem PTB-Kennzeichen
sind von der Waffenbesitzkartenpflicht befreit. Das heißt: Jeder Bürger,
der älter als 18 Jahre ist, darf eine solche Waffe ohne Erlaubnis
erwerben und besitzen.
Führen einer erlaubnisfreien Waffe: Unter "Führen"
versteht der Gesetzgeber das Mitführen einer Schußwaffe mit dem Zweck,
davon Gebrauch machen zu können.
Das Schießen mit einer erlaubnisfreien Waffe: Grundsätzlich ist
das Schießen mit jeder Art von Schußwaffen außerhalb genehmigter Schießstände
verboten. Dies gilt auch für das Verschießen von pyrotechnischer
Munition (Leuchtraketen, Pfeifer, Knallpatronen usw.)
Mit Gas-, Schreckschuß-, bzw. Signalwaffen mit dem PTB-Kennzeichen
darf grundsätzlich nur in folgenden Ausnahmefällen geschossen werden:
a) Im Falle der Notwehr (Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr
von sich selbst oder einer anderen Person),
b) im Falle einer akuten Gefahr (Bergnot, Seenot) mit
Signalraketen,
c) als Startzeichen bei Sportveranstaltungen (Platzpatronen)
d) bei der Ausbildung z.B. von Hunden auf einem offiziellen Übungsplatz
(Platzpatronen).
In allen anderen Fällen ist das Schießen mit solchen Waffen grundsätzlich
verboten (auch in der Silvesternacht ist das Schießen mit Platzpatronen
oder pyrotechnischer Munition nach §45 des Waffen-Gesetzes grundsätzlich
nicht erlaubt, wird in der Regel von der zuständigen Behörde
stillschweigend geduldet, da es sich um einen traditionellen Brauch
handelt).
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